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Was tun bei einem Zahnunfall?

Suchen Sie in jedem Fall umgehend Ihren Zahnarzt oder – bei schwerwiegenden Gesichtsverletzungen - ein Krankenhaus (vorzugsweise eine Zahn-, Mund- und Kieferklinik) auf. Am Unfallort aufgefundene Zahnbruchstücke oder ausgeschlagene Zähne sollten auf jeden Fall feucht (sieh auch unter „Bleibende Zähne“) oder in einer sogenannten Zahnrettungsbox (sofern vorhanden) aufbewahrt und dem behandelnden Zahnarzt/Arzt überreicht werden. Ist der Unfall in der Schule, im Kindergarten oder in einer Sportstätte passiert, so fragen Sie, ob eine solche Zahnrettungsbox vorhanden ist. Ist ein Arzt oder Notarzt vor Ort, so weisen Sie ihn ggf. darauf hin, dass Zahnfragmente oder herausgeschlagene Zähne vorhanden sind.

Vernachlässigen Sie auch vermeintlich harmlose Verletzungen nicht. Gehen Sie auch in diesen Fällen mit Ihrem Kind zum Zahnarzt. Wegen möglicher Folgeschäden ist dies auch aus versicherungsrechtlichen Gründen von Bedeutung.


Prüfen Sie, ob Ihr Kind gegen Wundstarrkrampf („Tetanus“) geimpft ist („Impfpass“). Bei äußeren Schürfwunden, Schleimhautverletzungen und bei der Wiedereinpflanzung herausgeschlagener Zähne muss zwingend ein Impfschutz gegen Wundstarrkrampf bestehen oder innerhalb von 24 Stunden aufgefrischt werden.